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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Verein Kinder-Kamps

Bezahlung

Nach Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb von fünf Arbeitstagen zu begleichen. Die Anmeldung ist verbindlich. Falls keine Teilnahme mehr erwünscht wird, melden Sie sich bitte umgehend bei: info@kinder-camps.ch

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Kinder-Camps ist durch den/die Erziehungsberechtigte/n vorzunehmen. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine schriftliche Bestätigung sowie eine Rechnung für die Überweisung der Teilnahmegebühr.
Falls die Bestätigung nicht automatisch eintrifft, sind Sie verpflichtet die Administrations-Abteilung info@kinder-camps.ch zu kontaktieren. Ohne Vorweisung einer Bestätigung besteht kein Anrecht auf die Teilnahme am Camp. Jede eingegangene Anmeldung ist verbindlich, auch wenn aus beliebigen Gründen das Bestätigungsmail nicht im E-Mail-Postfach vorzufinden ist.

Teilnahmegebühren & Zahlungsbestätigungen

Für die Teilnahme an den angebotenen Kinder-Camps werden Teilnahmegebühren erhoben, die der Anmeldung zu entnehmen sind. Diese Gebühren sind jeweils vor Campbeginn zu überweisen. Werden die Teilnahmegebühren nicht im Voraus bezahlt, kann das Recht zur Teilnahme verfallen; die Zahlungspflicht richtet sich in diesem Fall nach der nachfolgenden Ziffer. Bei der 2. Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 fällig.
Abmeldungen werden ausschliesslich per E-Mail an info@kinder-camps.ch entgegengenommen. Bitte geben Sie gleich Ihre Bankverbindung an, damit wir Ihnen das Kursgeld zurückerstatten können.

Abmeldung

Bei Abmeldungen …

  • bis 2 Wochen vor dem Camp wird der Betrag minus eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 zurückerstattet. Ist die Campgebühr noch nicht einbezahlt, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt.
  • ab 2 Wochen vor dem Camp werden keine Kursgebühren zurückerstattet. Ist die Campgebühr noch nicht einbezahlt, wird die volle Campgebühr in Rechnung gestellt.
  • wegen Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis), wird der volle Betrag zurückerstattet.

 

Werden einzelne Camptage wegen Krankheit, Verletzung oder Unfall verpasst, wird der verpasste Camptag unter Berücksichtigung bereits bezogener Leistungen und dem Vorweisen eines Arztzeugnisses anteilsmässig zurückerstattet.

Erfolgt keine schriftliche Abmeldung zum Camp (z.B. wenn die Campteilnahme vergessen wurde), wird regulär die volle Campgebühr in Rechnung gestellt.

Abmeldungen werden ausschliesslich per E-Mail an info@kinder-camps.ch entgegengenommen. Bitte geben Sie in diesem E-Mail gleich Ihre Bankverbindung an, damit wir Ihnen das Kursgeld zurückerstatten können.

Campabsage durch den Verein Kinder-Camps

Das Camp findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der Verein Kinder-Camps behält sich das Recht vor, das Camp jederzeit gegen vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühren abzusagen. Die zusätzliche Betreuungszeiten werden erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von drei Kindern durchgeführt.

Haftung bei Unfall / Krankheit / Sachschäden

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der Verein Kinder-Camps lehnt jegliche Haftung für Unfall, Krankheit oder Sachschäden eines Teilnehmenden ab.

Haftung bei Diebstahl / Verlust

Der Verein Kinder-Camps haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld.

Angaben über den Gesundheitszustand

Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass die Teilnehmenden gesund und sportlich voll belastbar sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Teilnehmenden nehmen eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und allfällig notwendige Medikamente sowie Behinderungen sind dem Verein Kinder-Camps als auch der Campleitung vor Campbeginn schriftlich mitzuteilen.

Durchführung

Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Campleitung Folge zu leisten. Werden die Weisungen wiederholt nicht befolgt, hat die Campleitung die Möglichkeit, die Teilnehmenden vom Training oder vom Camp auszuschliessen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Foto-/Daten- und Filmrechte

Die Teilnehmenden und die erziehungsberechtigte Person erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmenden Bilder und Filmaufnahmen (Daten) angefertigt und durch den Verein Kinder-Camp verbreitet, öffentlich vorgeführt (inkl. im Internet) und zu eigenen Werbezwecken genutzt werden dürfen.

Allgemein

Ab dem zweiten Kind wird ein Geschwisterrabatt von CHF 40 bei einem 5-Tages-Camp und CHF 30 bei einem 4-Tages-Camp gültig: d.h. zwei Geschwister CHF 40 (CHF 30), drei Geschwister CHF 80 (CHF 60) etc.

Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs nicht wirksam sein, werden diese durch Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen. Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert gültig.

Letzte Aktualisierung: Januar 2024

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